Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) weist aktuell darauf hin, dass bald Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist. Die Abgabefrist der Steuererklärung 2020 endet am 31. Oktober 2021. Da die Steuererklärung für 2020 diesmal komplexer ist als sonst, hat die Bundesregierung die Abgabefrist verlängert.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, worauf bei der „Corona-Steuererklärung“ besonders geachtet werden sollte, wenn es ums Thema Arbeiten geht, wie Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer.
Homeoffice-Pauschale
Bisher konnte regelmäßiges Arbeiten von zu Hause aus nur steuerlich geltend gemacht werden, wer ein abgetrenntes Arbeitszimmer hatte.
Im Dezember 2020 wurde eine neue Home-Office-Pauschale beschlossen. Ein abgetrenntes Arbeitszimmer ist nicht mehr erforderlich, um bis zu 600 Euro steuerlich geltend zu machen, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten. Allerdings fällt die Home-Office-Pauschale unter die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro. Steuern spart also nur, wer die Grenze von 1.000 Euro überschreitet, weil noch weitere Werbungskosten hinzukommen.
Arbeitszimmer
Aber auch beim Arbeitszimmer gibt es einiges zu beachten. So kann z. B. ein Angestellter, der im Unternehmen keinen eigenen Arbeitsplatz hat, für sein Arbeitszimmer zu Hause bis zu 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Allerdings nur, wenn diese Kosten auch tatsächlich nachgewiesen werden.
Worauf Sie bei der Steuererklärung 2020 achten sollten, finden Sie auf der Website des VLH.
Quelle: PI VLH