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Mit der Einigung auf einen neuen Tarifvertrag im Januar 2021 konnte ein Zeichen der Wertschätzung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in der ambulanten Versorgung gesetzt werden.
Gegenfinanzierung
Zwingend notwendig ist jedoch für Dr. Klaus Reinhard, Vorsitzender des Hartmannbundes eine zeitnahe Gegenfinanzierung der Personalkosten im niedergelassenen Bereich analog den klinischen Pflegekosten sicherzustellen. Zudem sollte die an dieser Stelle gestörte Balance zwischen dem stationären und dem vertragsärztlichen Bereich ins Gleichgewicht gebracht werden.
„Obwohl nach der Ausbudgetierung der Pflegekosten auch nach zwei Jahren noch kaum eine Klinik über ein fertig ausgehandeltes klinikindividuelles Pflegebudget für das Jahr 2020 verfügt, hat allein die Existenz einer gesetzlichen Refinanzierung der Pflegepersonalkosten eine gewisse Anziehungskraft für medizinisches Fachpersonal entfaltet – zum Nachteil der Praxen, in denen sich dadurch die ohnehin vorhandenen Personalprobleme verstärken“, sagt Dr. Reinhardt.
Aber es reiche eben nicht, die deutlich gestiegenen Personalkosten in die Verhandlungen für den Orientierungspunktwert einzubringen, wenn diese dort am Ende regelmäßig nicht angemessen berücksichtigt würden. In den Verhandlungen für den Orientierungswert 2022 seien die deutlichen Kostensteigerungen durch den Tarifabschluss nicht einmal herangezogen worden.
Angemessene Vergütung für MFA in Arztpraxen
Der Hartmannbund, Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., ist ein bundesweit agierender freier Verband, der sich auch für eine angemessene Vergütung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Praxen einsetzt.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website Hartmannbund.de
Quelle: PI Hartmannbund