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Die Auswertung der aktuellen Online-Umfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation von Medizinischen Fachangestellten (MFA) zeigt ein besorgniserregendes Ergebnis. Denn von mehr als 3.900 teilnehmenden MFA erklärten 46 Prozent, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten mindestens mehrere Male im Monat daran gedacht haben, aus ihrem Beruf auszusteigen.
Medizinische Versorgung gefährdet
„Das ist eine sehr beängstigende Entwicklung“, mahnt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Die Präsidentin sieht eine ernsthafte Bedrohung in der ambulanten medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten sollten weitere MFA ihren Beruf nicht mehr ausüben wollen.
Ursachen
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. sieht in der zunehmenden Abwanderung vor allem die mangelnde finanzielle und öffentliche Wertschätzung der Leistungen der Berufsangehörigen.
Für Hannelore König konzentriert sich die Politik seit geraumer Zeit nur auf die Pflege. Das wurde von Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Zusammenhang mit der Absage beim Coronabonus für MFA bestätigt.
Mindestlohn
Ein weiteres Kriterium: Ab September 2022 steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro und für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 Euro. MFA liegen mit ihrer dreijährigen Ausbildung gegenüber den Pflegehilfskräften in der Entgeltbemessung beim Verantwortungsgrad weit über den Kriterien von Pflegehilfskräften. Einen höheren Mindestlohn gibt es dennoch nicht. So gaben in der aktuellen Onlineumfrage rund zehn Prozent an, dass sie einen Bruttostundenlohn unter 12 Euro erhalten.
Entgelt Tarifvertrag
In der Umfrage gab jede/r vierte MFA an, ein Entgelt zu erhalten, das geringer ist als im Tarifvertrag laut Berufsjahr und Tätigkeitsgruppe verankert ist. „Das heißt auch, dass wir neben der zeitnahen Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen unbedingt eine höhere Tarifverbindlichkeit im ambulanten Bereich benötigen“, fordert Hannelore König. Mit Blick auf Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil überlegt sie: „Wenn der Bund dafür sorgen will, dass zukünftig öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen, dann sollte das auch für gesetzliche Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten und dies bei Honorarverhandlungen entsprechend berücksichtigt werden.“
Quelle: PI Verband medizinischer Fachberufe e.V., 25.2.2022
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