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Für Konsulationen mit Geflüchteten aus der Ukraine können Ärzte und medizinisches Personal einen kostenfreien Dolmetsch-Dienst in Anspruch nehmen. Angeboten wird die „Dolmetsch-Nothilfe: Ukrainisch“ von Triaphon, einem gemeinnützigen Berliner Unternehmen.
Hotline bei Dringlichkeit
Vorgesehen ist der Service für nicht planbare ärztliche Behandlung mit hoher Dringlichkeit. In diesen dringenden Fällen kann bei Auftreten einer Sprachbarriere umgehend die Hotline rund um die Uhr ohne Terminvereinbarung angerufen werden, die sofort mit einer Sprachmittlerin beziehungsweise einem Sprachmittler verbinden. Diese sprechen sowohl Ukrainisch als auch Russisch und Deutsch fließend. Sie wurden auf ihre Eignung geprüft und in einer Schulungseinheit auf das Telefondolmetschen vorbereitet
Ausnahmen
Ausdrücklich nicht vorgesehen ist dem Anbieter zufolge die Nutzung der Dolmetsch-Nothilfe zur Aufklärung vor einem elektiven operativen Eingriff. Zudem sei der Dienst nicht für psychiatrische Therapiesitzungen geeignet.
Befristung
Triaphon stellt nach eigenen Angaben die „Dolmetsch-Nothilfe: Ukrainisch“ zunächst bis zum 30. September 2022 zur Verfügung. Ob das Angebot, das durch eine Förderung finanziert wird, danach bestehen bleibt, ist abzuwarten.
Datenschutz
Der Dienst unterliegt datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der Datenschutz sei durch unterschiedliche Maßnahmen gewährt, versichert der Anbieter. So gäbe es keine Weitergabe personenbezogener Daten, keine Nennung der Institution oder von Namen der anrufenden Person und keine Weitergabe der Telefonnummern. Auch würden Gespräche nicht aufgezeichnet.
Registrierung notwendig
So funktioniert die „Dolmetsch Nothilfe: Ukrainisch“: Arztpraxen registrieren sich einmalig im Vorfeld beim Anbieter und hinterlegen über ein Kontaktformular ihre Rufnummern. Außerdem müssen sie angeben, in welcher Funktion sie den Dolmetschdienst nutzen möchten – zum Beispiel als Ärztin/Arzt oder Medizinische Fachangestellte.
Triaphon schaltet nach einer Prüfung die Rufnummern und damit den Zugriff auf den Service frei. Im Anschluss erhalten Praxen per E-Mail die Hotline-Nummer sowie weiterführende Informationen. Ab dann kann der Übersetzungsdienst jederzeit bei Bedarf mit den registrierten Rufnummern genutzt werden.
Quelle: KBV, 28.4.2022