Foto: djd/Itzehoer Versicherungen
Bei einem Autounfall, sei es auch nur ein kleiner Blechschaden, sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten.
Was man wissen muss!
Für den Unfallverursacher gilt als oberstes Gebot, sich nicht unerlaubt vom Ort des Geschehens zu entfernen, sagt Thiess Johannsen von den Itzehoer Versicherungen. Auch der Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten kann der Verursacher allerdings weiterfahren, wenn er vorher den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat, so Johannsen weiter. Abhängig ist dies natürlich auch von der Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls.
Unfall mit Verletzten
Anders sieht es aus, wenn jemand bei dem Unfall verletzt wurde. Hier muss sofort der Rettungsdienst unter Notruf 112 verständigt werden. Weiterhin muss die Unfallstelle ordnungsgemäß abgesichert werden, d. h. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. Wichtig ist auch die Hilfeleistung für Verletzte. „Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar“, warnt Johannssen.
Neue Regelung Verbandskasten
Seit 1. Februar 2022 müssen im Verbandskasten im Auto zwei OP-Masken enthalten sein. Eine Übergangsfrist gilt bis zum 1. Februar 2023. Wer danach immer noch keine Maske dabei hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Autofahrer sollten ihren bisherigen Kasten einfach um die fehlenden Masken ergänzen, sofern er ansonsten alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, etwa im Hinblick auf Vollständigkeit und Haltbarkeitsdatum“, so Thiess Johannssen.
(djd)