Ab dem 1. Oktober 2022 gelten in Deutschland wieder neue Corona-Schutzmaßnahmen Der Bundesrat hat nun einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

Geltende Regeln bundesweit

FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler und Heilberuflerinnen. Masken- und Testnachweispflicht auch für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Maskenpflicht besteht auch im öffentlichen Personenfernverkehr.

Weitergehende Länderregelungen

Die Bundesländer können über diese Bestimmungen hinaus weitere Anordnungen treffen, wenn es erforderlich ist.

Dazu zählen

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen, bei Sport- und Kulturveranstaltungen oder in Restaurants.
  • Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Maskenpflicht in Schulen ab dem 5. Schuljahr.
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Maskenpflicht und Personenobergrenze bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023

Einen Überblick Herbst-/Winterplan finden Sie hier zum kostenlosen Download

Quelle: © Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Veröffentlicht am: 20. September 2022Kategorien: RechtSchlagwörter: , ,

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