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Ab dem 1. Oktober 2022 gelten in Deutschland wieder neue Corona-Schutzmaßnahmen Der Bundesrat hat nun einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.
Geltende Regeln bundesweit
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler und Heilberuflerinnen. Masken- und Testnachweispflicht auch für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Maskenpflicht besteht auch im öffentlichen Personenfernverkehr.
Weitergehende Länderregelungen
Die Bundesländer können über diese Bestimmungen hinaus weitere Anordnungen treffen, wenn es erforderlich ist.
Dazu zählen
- Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen, bei Sport- und Kulturveranstaltungen oder in Restaurants.
- Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Maskenpflicht in Schulen ab dem 5. Schuljahr.
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
- Maskenpflicht und Personenobergrenze bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023
Einen Überblick Herbst-/Winterplan finden Sie hier zum kostenlosen Download
Quelle: © Presse- und Informationsamt der Bundesregierung