BU: Gabriele Acklin, Bild: © Paulinchen-Initiative für brandverletze Kinder e.V.
Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen sind nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes erforderlich? Welche Folgen hat eine thermische Verletzung für Kind und Familie? Mit diesen Themen beschäftigt sich der diesjährige „Tag des verbrandten Kindes“. Das Motto “lautet „Verbrannt, erbrüht – was nun?“ Der Aktionstag findet am 7. Dezember 2022 statt.
Wie reagieren?
Eltern und Bezugspersonen von Kindern sind nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall oft unsicher in Bezug auf die richtige Reaktion. Das weiß Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V., über die Beratungshotline von Paulinchen.
Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), fordert: „Alle Eltern sollten wissen, wie sie im Notfall richtig handeln. Erste-Hilfe-Maßnahmen am Kind kann man beispielsweise in Erste-Hilfe-Kursen erlernen. Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden.
Erste Hilfe im Notfall
- Ruhe bewahren
- Notruf 112 alarmieren
- Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat.
- Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.
- Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
- Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
- Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
- Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.
- Kühlen: Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
- Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
- Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.
Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.
Die Paulinchen-Initiative ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Auf der Webseite www.paulinchen.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes“ auf einer Aktionskarte aufgelistet.
Quelle: Gesundheit adhoc, PI Paulinchen