Die Corona-Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung sollte ursprünglich am 30. November 2022 enden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. November 2022 beschlossen, die Ausnahmeregelung bis Ende März 2023 zu verlängern.

Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte nach telefonischer Befragung durch den Arzt weiterhin bis zu 7 Tage krankschreiben lassen. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere 7 Kalendertage möglich.

Gründe für die Verlängerung

Laut Prof. Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, wird die telefonische Krankschreibung weiterhin gebraucht. Bei der Verlängerung geht es nicht nur um die Entwicklung der COVID-19-Erkrankten in den kommenden Monaten, die schwer voraussagbar ist. Aufgrund der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison geht es auch um die Sicherheit der Patienten und dem Praxispersonal. Volle Wartezimmer sollen damit vermieden werden.

Inkrafttreten am 1. Dezember 2022

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft.

Quelle: PI G-BA, 17.11.2022

Veröffentlicht am: 18. November 2022Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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