Es ist bereits mehrfach in den Medien zu lesen gewesen, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Beiträge erhöhen werden. So steigt denn auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2023 um 0,3 Prozentpunkten auf 1,6 Prozent. Es ist auch möglich, dass verschiedene Kassen ihre Zusatzbeiträge ab Januar 2023 individuell erhöhen werden.

Benachrichtigungspflicht ausgesetzt

Die bisherige Benachrichtigungspflicht der Kassen, die Mitglieder per Brief über Beitragserhöhungen zu informieren, wurde bis 30. Juni 2023 ausgesetzt. Die Informationspflicht der Krankenkassen auf der Internetseite oder in der Mitgliederzeitschrift ist ausreichend. Das wurde am 20. Oktober 2022 vom Deutschen Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen.

Eigeninitiative gefragt

Deshalb ist die Eigeninitiative der gesetzlich Versicherten gefragt, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Vergleichsportals „gesetzlichekrankenkassen.de“, das umfassende Leistungsinformationen über die Krankenkassen für die mehr als 70 Millionen Versicherten in Deutschland aufbereitet und kontinuierlich aktualisiert. Ab Ende Dezember können sich Versicherte dort über die jeweiligen Zusatzbeiträge informieren.

Quelle: PI Pressestelle Kassensuche GmbH

Hier geht es zum Vergleichsportal

Veröffentlicht am: 11. November 2022Kategorien: Gesundheitspolitik, RechtSchlagwörter:

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