Bild von Tung Nguyen auf Pixabay
Bei Menschen mit Behinderung kann bei einer medizinischen Notwendigkeit eine Begleitperson ins Krankenhaus mit aufgenommen werden, wenn eine stationäre Behandlung erforderlich ist. Diese Möglichkeit besteht schon länger und ist auch gesetzlich geregelt.
Neue Richtlinie für Begleitperson
Neu ist der Krankengeldanspruch des Begleiters in bestimmen Fällen, wenn dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Diese Regelung ist am 1. November 2022 in Kraft getreten und gilt für gesetzlich krankenversicherte Begleitpersonen, die aus dem engsten persönlichen Umfeld stammen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Arztpraxen müssen eine medizinische Erforderlichkeit der Begleitung bescheinigen. Die medizinische Notwendigkeit kann vorliegen, wenn z. B. ohne eine Begleitperson die notwendige Krankenhausbehandlung verweigert wird.
Letzte Entscheidung Krankenhaus
Ob eine Begleitperson mit aufgenommen wird, entscheidet jedoch das Krankenhaus. Denn nur dieses kann zum Zeitpunkt der Aufnahme beurteilen, ob und in welchem Umfang sich die Schädigungen und Beeinträchtigungen auf die aktuelle Krankenhausbehandlung auswirken.
Anspruch auf Begleitung
Anspruch auf eine Begleitung haben Patientinnen und Patienten, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen. Oder Menschen mit Behinderung, die aufgrund der besonderen Belastungssituation eine Begleitung benötigen.
Ausführliche Informationen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, finden Sie auf der Website der KBV
Quelle: KBV