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Die Tarifsteigerungen für Gehalts- und Ausbildungsvergütungen wurden bereits Ende 2020 für die Jahre 2021, 2022 und 2023 in drei Stufen festgelegt. In der dritten Stufe gibt es ab 1. Januar 2023 eine weitere Tariferhöhung von 2, 6 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis 31.12.2023.
Auch die Ausbildungsvergütung steigt. Ab 1. Januar 2023 erhalten Auszubildende monatlich im ersten Jahr 920 Euro, Im zweiten Jahr 955 Euro und im dritten Jahr 1.075 Euro.
Die Links zu den Tarifverträgen finden Sie hier
Nachverhandlung für 2023
Der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) wünscht sich allerdings für die MFA eine höhere Gehaltssteigerung. Zum einen ist die Bezahlung gemessen an der Verantwortung und der zu erbringenden Leistungen zu niedrig. Zum anderen sinkt aufgrund der hohen Inflation das Realeinkommen.
Der Verband ist bereits letztes Jahr im Sommer wegen Nachverhandlungen für 2023 mit dem Tarifpartner im Gespräch. Allerdings ist derzeit wenig Bereitschaft für eine höhere Gehaltssteigerung zu sehen.
Honorarsituation muss verbessert werden
Die finanziellen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sind noch nicht absehbar, so wie auch ein Zuschlag für die hohen Inflationskosten und eine Gegenfinanzierung der besonders hohen Energiekosten nicht in Sicht sind. Um die Honorarsituation für die niedergelassenen Arztpraxen zu verbessern, sind aus Sicht von vmf gemeinsame Initiativen und weitere Protestaktionen notwendig.
Quelle: vmf-online.de