Midijobber konnten bereits ab 1. Oktober 2022 bis zu 1.600 Euro monatlich verdienen. Von der Bundesregierung wurde jetzt die Verdienstgrenze nochmals auf 2.000 Euro monatlich erhöht. Die gilt ab 1. Januar 2023.

Entlastung für Geringverdiener

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Allerdings sind die Beiträge im Vergleich zu regulär Beschäftigten stark reduziert: Bis zur Einkommensgrenze von 2.000 Euro zahlen diese weniger Beiträge, so dass mehr Netto vom Bruttoentgelt bleibt.

Volle Leistungen

Midijobber haben Anspruch auf die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenberechnung wird der tatsächliche Verdienst herangezogen. Die Rentenansprüche werden also nicht nachteilig beeinflusst.

Quelle: vmf-online.de

Veröffentlicht am: 25. Januar 2023Kategorien: Job-NewsSchlagwörter: ,

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