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Teilzeitbeschäftigte erhalten bei gleicher Qualifikation im Gegensatz zu ihren vollbeschäftigten Kollegen oftmals eine geringere Stundenvergütung. Ein wegweisendes aktuelles Urteil gibt es dazu vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 18. Januar 2023 – 5 AZR 108/22 –).
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil bekräftigt, dass Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit auch den gleichen Stundensatz erhalten müssen wie Vollzeitbeschäftigte. Voraussetzung ist, dass sie in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen. Sie können sehr wohl Wünsche äußern, denen der Arbeitgeber aber nicht nachkommen muss.
Der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) begrüßt das Urteil. Auch die Teilzeitbeschäftigten in Gesundheitsberufen können jetzt auf eine gerechtere Bezahlung hoffen.
Quelle: vmf-online.de