Der Bundestag beschäftigt sich am 30. März 2023 mit einem Antrag der Fraktion CDU/CSU auf Inflationszuschuss für MFA und ZFA und weiteren Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Darin wird ein Zuschuss von mindestens 500 Euro für Mitarbeiter im Rettungs- und Gesundheitswesen gefordert, die nicht vom Coronabonus profitiert haben. Der Zuschuss solle gleichermaßen für Beschäftigte im stationären und ambulanten Bereich sowie in der Somatik und Psychosomatik gewährt werden.

Weiterhin wird aufgeführt, dass die Bundesregierung eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten vermeiden müsse, die im Zuge der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen eine besondere Leistung erbracht hätten und weiterhin erbringen. Zudem solle anerkannt werden, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Rettungswesen von den gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders betroffen seien.

Der Antrag soll nach einer rund 45-minütigen Aussprache im Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Quelle: Text Deutscher Bundestag.de

Veröffentlicht am: 29. März 2023Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV

Stellenmarkt MFA

Mediadaten MFA-heute.de 2025

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini