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Ab 1. April 2023 erhalten Kinder- und Jugendärzte fast alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden entbudgetiert. Das hat der Bundestag am 16. März 2023 beschlossen.
Nach dem Beschluss des Bundestags werden künftig alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet.
Für den Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Gassen, ist damit der Anfang für den längst überfälligen Ausstieg aus den Honorarbudgets gemacht.
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MVG)
Die Leistungen der Kinder- und Jugendärzte werden allerdings nicht aus der MGV herausgenommen. Hier bleibt es beim verwaltungsaufwendigen Verfahren, dass die Krankenkassen dann Nachzahlungen leisten müssen, wenn die MGV zur Honorierung aller erbrachten Leistungen nicht ausreicht.
Der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband wurde beauftragt, bis zum 31. Mai Vorgaben für ein Verfahren festzulegen, mit dem der auf die Kinder- und Jugendärzte entfallende Anteil an der MGV bestimmt wird. Für die erstmalige Festlegung rückwirkend zum 1. April ist das Honorarvolumen zu Grunde zu legen, das für die Leistungen im zweiten Quartal 2022 ausgezahlt worden ist.
Weitere Facharztgruppen
Im nächsten Schritt müssten nun die Hausärzte und alle anderen Fachgruppen folgen, die „alle eine zentrale und wichtige Aufgabe in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung erfüllen“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
Quelle: Praxisnachrichten KBV