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Telemedizin ist in Deutschland weniger etabliert als in einigen Nachbarländern. Den Schwung in zahlreiche digitale Anwendungen brachte die Corona-Pandemie. Viele Patienten nahmen das Angebot der Videosprechstunden in dieser Zeit wahr. Private Krankenversicherer haben diese Innovation von Beginn an unterstützt: Sie erstatten ihren Versicherten sowohl telefonische als auch Video-Behandlungen seit jeher ohne Deckelung.
GKV-Versicherte mit Beschränkung
Das gilt leider nicht für gesetzlich krankenversicherte Patienten. Seit April 2022 gilt eine Obergrenze von 30 Prozent aller Behandlungen, die als Videosprechstunde erbracht werden dürfen. Das veranlasst einige Anbieter von Telemedizin, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen, oder ihr Angebot nur noch für Selbstzahler aufrechtzuerhalten.
Im Rahmen der Vorstellung seiner Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt an, diese 30-Prozent-Limitierung aufzuheben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Potenziale der Telemedizin für die Versorgung wirkungsvoll zu heben.