Sonnenbrillen gibt es zuhauf. Sie sind stylisch, in allen Farben und vielen Designs zu erhalten. An erster Stelle sollte aber der Schutz der Augen stehen. An sonnigen Tagen sind unsere Augen im Freien der ultravioletten Strahlung der Sonne ausgesetzt. Die ist zwar unsichtbar, kann aber die Augen akut und vor allem auch langfristig schädigen.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt Hinweise, worauf zu achten ist:

UV-Schutz hat Priorität

Sonnenbrillen müssen vor allem ausreichenden UV-Schutz bieten. Dafür sollte eine Sonnenbrille alle UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern filtern. Markierungen mit „DIN EN ISO 12312-1“ oder „DIN EN 172“ geben verlässliche Hinweise auf normgerechten UV-Schutz.

CE-Kennzeichen gibt Basis-Sicherheit

Sonnenbrillen dürfen nur verkauft werden, wenn sie das CE-Zeichen tragen. Damit garantiert der Hersteller, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind, vor allem hinsichtlich der UV-Durchlässigkeit.

Glastönung sagt nichts über UV-Schutz

Die Tönung eines Glases wird oft als Filterkategorie bezeichnet. Sie ist jedoch kein Schutz vor UV-Strahlung, sondern vor Blendung.

Guter Sitz sorgt für optimalen Schutz

Sonnenbrillen sollten die Augen möglichst komplett abdecken und auch seitliche Lichteinstrahlung verhindern. Besonders im beruflichen Bereich ist die Bruchsicherheit der Gläser wichtig.

Die Sonnenbrille muss zur Tätigkeit passen

Wichtig ist, wie intensiv die Sonnenstrahlung ist und wieviel davon die Arbeitsumgebung reflektiert.

Sonnenbrille vom Chef?

Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob Gefährdungen für die Augen vorliegen und geeigneten Augenschutz zur Verfügung zu stellen ist.

Die Tipps zur Auswahl der richtigen Sonnenbrille finden Sie hier als PDF-Datei zum kostenlosen Download

Quelle: PI DGUV

Veröffentlicht am: 5. Juli 2023Kategorien: LifestyleSchlagwörter:

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