Mit Beginn der Berufsausbildung müssen sich Auszubildende erstmals selbst krankenversichern. Nach Ausbildungsbeginn haben sie 14 Tage Zeit, eine Krankenkasse auszuwählen, sonst versichern Arbeitgeber automatisch bei der Kasse, in der sie vorher familienversichert waren.

Check beim Online-Vergleichsportal

Auszubildende haben in der Regel nicht so viel Geld zu Verfügung. Bei der Wahl der Krankenkassen sollten also auch Einsparmöglichkeiten berücksichtigt werden, beispielsweise Bonusprogramme.

Mit dem Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de kann man sich einen Überblick über die verschiedenen Kassen und deren Angebotspalette verschaffen. Zum Beispiel gibt es für Azubis spezielle Wahltarife, meistens sogenannte Selbstbehalt-Tarife. Das bedeutet: Bleibt die oder der versicherte Auszubildende ein Jahr lang gesund und nimmt keine medizinischen Leistungen in Anspruch, gibt es danach eine bestimmte Prämie.

Außerdem gibt es sogenannte Beitragsrückerstattungstarife („Tarife zur Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit“). Das bedeutet: Versicherte Auszubildende erhalten Geld zurück, wenn sie gesund bleiben, haben aber keinen finanziellen Aufwand im Krankheitsfall.

Etliche Krankenkassen bieten beispielsweise auch allgemeine Infos über ihre Social-Media-Kanäle an, oder eine Online-Filiale, über die Anträge gestellt werden können „Gerade für junge, digital besonders affine Versicherte dürfte das eine wichtige Rolle spielen“, so der Geschäftsführer des Vergleichsportals Thomas Adolph.

Quelle: PI gesetzlichekrankenkassen.de

Veröffentlicht am: 3. Juli 2023Kategorien: Azubi-NewsSchlagwörter: ,

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