Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Neben Gutscheinen wird gerne auch Bargeld unter dem Weihnachtsbaum gelegt. Kleinere Geldgeschenke sind problemlos und unterliegen keinen Vorschriften. Größere Geldbeträge jedoch müssen an das Finanzamt gemeldet werden.
Grundsätzlich stellen 20.000 Euro einen Richtwert dar, ab dem die Schenkung gemeldet werden sollte. Im Zweifel beim zuständigen Finanzamt nachfragen.
Freibeträge beachten
Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und Beschenkten. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag. So können grundsätzlich Eltern ihren Kindern und Stiefkindern jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Bei Eheleuten liegt die Grenze sogar bei 500.000 Euro. Großeltern haben die Möglichkeit, ihren Enkelkindern immerhin noch 200.000 Euro steuerfrei zu übertragen. Unter Geschwistern, geschiedenen Ehegatten und allen übrigen Erwerbern liegt der Betrag mit 20.000 Euro wesentlich darunter.
Die steuerlichen Freibeträge bei Schenkungen können alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden.
Geldgeschenke für Minderjährige
Ist der Beschenkte minderjährig, so sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, in der Regel die Eltern, bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsbefugt und haben die Verantwortung. Hierbei gilt jedoch immer der Grundsatz: Das geschenkte Geld gehört ausschließlich dem Kind. Eltern können es nicht für sich selbst ausgeben, sondern nur nutzen, wenn dies dem Kind zugutekommt, zum Beispiel, wenn sie davon für ihr Kind einen Auslandsaufenthalt oder einen Führerschein finanzieren.
Quelle: Artikel Morgaine Gerlach, Bundesverband Deutscher Banken.