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Eltern können vom Arzt nach telefonischem Kontakt eine Bescheinigung für das erkrankte Kind erhalten. Dies gilt seit Montag, 18.12.2023.
Ein paar Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:
- Eine Konsultation per Videosprechstunde ist für die Eltern aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich.
- Dem Arzt muss das Kind bekannt sein und es darf keine schwere Symptomatik vorliegen.
- Das Kind darf noch nicht zwölf Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
- Eltern haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, die Kinderkrankschreibung telefonisch auszustellen, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Das Einlesen der eGK ist für das Ausstellen der Bescheinigung nicht erforderlich. War das Kind im Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.
Die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Formular 21) kann nach telefonischer Anamnese für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil des erkrankten Kindes können Vertragsärzte die Pauschale 40129 abrechnen.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten