Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL). VL sind ein finanzielles Extra, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum normalen Bruttogehalt bezahlen. Diese Leistungen können bis zu 40 Euro pro Monat betragen. Die Leistung ist für einen Betrieb freiwillig. Ist sie aber im Arbeitsvertrag oder im Tarif geregelt, haben Mitarbeiter Anspruch darauf.

Der Staat fördert diese Sparmaßnahme durch verschiedene Geldzuschüsse, wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie.

Die gezahlten vermögenswirksamen Leistungen werden normalerweise nicht direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern werden direkt in einen Sparvertrag eingezahlt. Ob Banksparplan, Fondssparplan oder Bausparvertrag, der Arbeitnehmer entscheidet selbst, in welche Anlageform die vermögenswirksamen Leistungen fließen sollen, und teilt dem Arbeitgeber mit, wohin die Mittel eingezahlt werden sollen.

Weitere Regelungen

Die Regelungen für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen sind gesetzlich eindeutig festgelegt: VL-Verträge haben immer eine Laufzeit von sechs Jahren. Hinzu kommt ein zusätzliches Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor der Sparer über das angesparte Geld verfügen kann.

Während der Ruhephase im siebten Jahr besteht bereits die Option, die vermögenswirksamen Leistungen in einen neuen Sparplan zu investieren, um keine Einzahlungslücke entstehen zu lassen. Nach Ablauf der sieben Jahre kann der Sparer frei darüber entscheiden, wann er über die Mittel aus den vermögenswirksamen Leistungen verfügen möchte.

Info: Die finanzielle Zusatzleistung vom Arbeitgeber erhöht das monatliche Bruttogehalt und ist somit steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Quelle: bankenverband.de / Artikel von Morgaine Gerlach

Veröffentlicht am: 1. Februar 2024Kategorien: FinanzenSchlagwörter:

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