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Ab 1. März 2024 gelten auf österreichischen Straßen härtere Strafen für Autofahrer, die das Tempolimit missachten. Schlimmstenfalls kann auch das Fahrzeug dauerhaft einbehalten und sogar versteigert werden. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen auch für deutsche Autofahrer gelten.
Neue Regelung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Wird man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.
Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 7.500 Euro ansteigen.
Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden. Ein Fahrverbot gilt aber lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde.
In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.
Quelle: PI ADAC