Trotz beschlossener Cannabis-Legalisierung: Bekifft Auto zu fahren ist auch in Zukunft keine gute Idee © dpa/Peter Endig
Zukünftig soll für Cannabis am Steuer ein THC (Tetrahydrocannabinol)-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum gelten. Das wurde von der Bundesregierung beschlossen. Dieser Wert entspricht etwa 0,2 Promille Alkohol. Ausgenommen von dem neuen Grenzwert sind junge Menschen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit, also in den ersten zwei Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis. Für sie gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Empfehlung
Die Bundesregierung folgt mit der Entscheidung der Empfehlung der interdisziplinären Expertengruppe, die eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit bis zu diesem Grenzwert für Konsumenten mit Vorerfahrung nahezu ausschließt und zugleich einer unverhältnismäßigen Sanktionierung von Cannabiskonsumenten vorbeugen will.
Alter THC-Wert noch gültig
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Nach Ansicht der ADAC-Experten wird das frühestens im Juli 2024 der Fall sein, wenn der Bundesrat über das Gesetz beraten hat. Wer also jetzt schon mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird der Rausch am Steuer noch teurer.
Doch auch nach der Gesetzesänderung bzw. möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.
Der ADAC unterstützt auch die Initiative #mehrachtung, die mit dem Slogan „Don’t drive high!“ Verkehrsteilnehmende, die Cannabis konsumieren, im Sinne der Verkehrssicherheit sensibilisieren möchte.
Quelle: PI ADAC