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Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz wurde festgelegt, dass Praxen nur eine von der KBV zertifizierte Praxissoftware für die DiGA-Verordnung nutzen dürfen (s. Paragraf 73 Abs. 9 SGB V).
Verordnen also Praxen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit ihrer Praxissoftware ist dies spätestens ab Oktober nur noch mit einer zertifizierten Software möglich.
Ziel des Gesetzgebers ist es, Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten einen vollständigen Überblick über die unterschiedlichen verordnungsfähigen DiGA zu geben.
Aufgrund von Umsetzungsproblemen, die zu Verzögerungen bei der Entwicklung der DiGA- Verordnungssoftware geführt hatten, wurde der ursprüngliche Start 1. Juli 2024 von KBV und GKV-Spitzenverband um ein Quartal verschoben.
DiGA-Verordnungssoftware, die bereits von der KBV zertifiziert wurde, darf auch schon vor dem 1. Oktober 2024 eingesetzt werden.
Welche Anforderungen zu beachten sind, finden Sie hier im Anforderungskatalog als PDF-Datei.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten