Eine präanästhesiologische Untersuchung vor einer Operation konnte bisher nach der Hybrid-DRG-Verordnung nicht separat abgerechnet werden, da sie Bestandteil der Fallpauschale ist. Findet der Eingriff dann jedoch nicht statt und ist er auch nicht im Anhang 2 des EBM aufgeführt, bestand bislang für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte keine Möglichkeit, die Leistung für die präanästhesiologische Untersuchung abzurechnen.

Neue GOP im EBM

Der Bewertungsausschuss hat mit dem jetzt gefassten Beschluss eine neue Regelung getroffen. Für die Abklärung der Narkosefähigkeit eines Patienten wurde jetzt rückwirkend zum 1. Juli 2024die Gebührenordnungsposition (GOP) 05311 neu in den EBM aufgenommen.

Die neue Gebührenordnungsposition 05311 ist mit 132 Punkten (15,75 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Bis Ende des Jahres wird sich der Bewertungsausschuss ausführlich mit weiteren EBM-Anpassungen im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG befassen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 19. August 2024Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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