Seit 22. August 2024 gelten neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis beim Autofahren. Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am Mittwoch, 21. August, verkündet und ist ab sofort in Kraft. Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Bußgelder

Trotz des neuen Grenzwertes gilt weiterhin: Wer vorsätzlich oder mit mehr als 3,5 Nanogramm THC hinterm Steuer sitzt, riskiert einen Monat Fahrverbot und in der Regel 500 Euro Bußgeld. Wird zusätzlich Alkohol getrunken, droht ein Bußgeld von 1.000 Euro.

Cannabisverbot für Fahranfänger

Während der zweijährigen Führerschein-Probezeit gilt für Autofahrer unter 21 Jahre ein Cannabisverbot. Bei einem Verstoß werden in der Regel 250 Euro Bußgeld fällig.

Einschätzung ADAC

Der ADAC ist der Meinung, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen, da der Konsum u. a. mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden ist.

Der ADAC unterstützt auch die Initiative #mehrachtung, die mit dem Slogan „Don’t drive high!“ Verkehrsteilnehmende, die Cannabis konsumieren, im Sinne der Verkehrssicherheit sensibilisieren möchte.

Quelle: PI ADAC

Veröffentlicht am: 22. August 2024Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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