Die „Mädchensprechstunde M1“ soll Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren einen Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung und Begleitung ermöglichen. Dazu gehört unter anderem, den Impfstatus zu überprüfen und über sexuell übertragbare Krankheiten aufzuklären. Auch eine erste körperliche Untersuchung ist möglich. Die KBV hat dazu einen Vertrag mit 46 Betriebskrankenkassen (BKK) geschlossen; weitere können teilnehmen.

Einschreibung für Praxen

Frauenärzte können sich ab 1. August 2024 bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung in den Selektivvertrag einschreiben. Für die Einschreibung, Beratung und Impfmotivation erhalten sie eine extrabudgetäre Vergütung von über 100 Euro pro Mädchen.

Am Vertrag teilnehmende Praxen können in ihren Räumen oder auf ihrer Internetseite auf das neue Versorgungsangebot hinweisen.

Sprechstunde ab 1. Oktober 2024

Mädchen zwischen 12 und 17, die bei einer der teilnehmenden BKK versichert sind, können dann je nach Alter entweder von ihren Eltern angemeldet werden oder sich selbst anmelden.

Erstkontakt erleichtern

Das neue Versorgungsangebot will Mädchen und deren Eltern den ersten Besuch in einer Frauenarztpraxis erleichtern. Die „Mädchensprechstunde M1“ bietet hierfür nun Gesprächs- und Beratungsleistungen.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auf der Website der KBV.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 6. August 2024Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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