Dauerhafter Lärm von Nachbarn ist oft Auslöser für Streit. Ständige Streitereien wegen Ruhestörung sind nicht nur belastend, sondern können auch die Wohnqualität mindern. Wie kann ich als Mieter dagegen vorgehen? ARAG Mietrechts-Expertin Christina Gellert gibt Tipps, wie man der Ruhestörung mit Ruhe begegnet.

Gesetzgeber schützt

Neben Gesetzen gibt es meistens Hausordnungen und die besagen in der Regel, dass in Mehrfamilienhäusern zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie mittags zwischen 13 und 15 Uhr Zimmerlautstärke herrschen sollte. Allerdings gibt es bei Kinderlärm keine gesetzlichen Grenzwerte.

Lärmender Nachbar

Die beste Basis für eine gemeinsame Lösung ist ein persönliches Gespräch. Wenn ein Gespräch nicht hilft, sollten betroffene Mieter in lokalen Vorschriften oder Hausregeln das Thema Lärmbelästigung suchen. Oft gibt es dort klare Regelungen, die helfen, eine gemeinsame Vereinbarung zu finden. Auch ein Lärmprotokoll kann nützlich sein.

Vermieter

Wenn wirklich nichts hilft, können Mieter die örtliche Polizei oder ihren Vermieter einschalten. Es gibt Regeln, die den Lärmpegel begrenzen und in schweren Fällen können Behörden eingreifen. Aber auch hier ist es wichtig, die Kommunikation mit dem lauten Nachbarn aufrechtzuerhalten.

Will der Nachbar sein Verhalten nicht ändern, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen, sogar eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens käme in Betracht. Für den Mieter käme bei dauerhaftem Lärm auch eine Mietminderung in Betracht. Im Falle eines Rechtsstreites sind solche Verfahren allerdings sehr zeitintensiv und mit Beweisproblemen verbunden, sodass dieser Weg nur im äußersten Notfall gewählt werden sollte.

Weitere Informationen zum Thema Mietrecht finden Sie auf der Website der ARAG

Quelle: LifePR

Veröffentlicht am: 27. August 2024Kategorien: LifestyleSchlagwörter: ,

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