Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nach der Gesetzgebung ihre Versicherten ausführlich über die elektronische Patientenakte (ePA)  informieren. Zum Beispiel über die Funktionsweise, Nutzungsmöglichkeiten, Datenverarbeitung und Datenschutz. Die Versicherten erhalten dazu in den nächsten Wochen Post von ihrer GKV. Erfolgt kein Widerspruch wird ab 15. Januar 2025 eine Patienten-ePA von den Krankenkassen erstellt. Die Widerspruchsfrist beträgt 6 Wochen nach Benachrichtigung.

Pilotphase für Praxen

Praxen müssen noch nicht aktiv werden. Zunächst starten Ärzte und Psychotherapeuten nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Franken und Hamburg. Die Pilotphase dauert vier Wochen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin strebt das BMG den 15. Februar 2025 an.

Um die Praxen auf diesen wichtigen Schritt gut vorzubereiten, wird die KBV ab September verstärkt zur ePA und dem Umgang mit ihr kommunizieren. Alle Informationsmaterialien sind auf der Themenseite der KBV zu finden, die fortlaufend aktualisiert und ausgebaut wird.

Zur KBV-Themenseite ePA geht es hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 14. August 2024Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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