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Für Erkrankungen im Schulterbereich, zum Beispiel bei Luxationen, Frakturen oder starken Verbrennungen können Ärzte ab November 2024 eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen.
Hier bestimmen dann die Physiotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung. Grundlage bei der Physiotherapie ist wie bei der Ergotherapie ein Vertrag, den der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Heilmittelverbänden geschlossen hat.
Ablauf
Zunächst stellen Ärztinnen und Ärzte wie gewohnt die Diagnose und treffen die Entscheidung, dass Physiotherapie notwendig ist. Sie geben den ICD-10-Kode und die Diagnosegruppe „EX“, die im Heilmittel-Katalog für Erkrankungen der Extremitäten vorgesehen ist, in die Verordnungssoftware ein. Wenn eine Blankoverordnung möglich ist, bietet die Software diese dann auch an.
Einschränkung Schultererkrankungen
Blankoverordnungen für Physiotherapie sind laut Vertrag bei mehreren Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks möglich. In einer Liste sind alle Kodes aufgeführt. Die Liste finden Sie hier als PDF-Datei.
Blankoverordnungen unterliegen, wie Verordnungen im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfes, nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ärztlich verordnete Heilmittel. Die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen die behandelnden Physiotherapeuten.
Näheres zum Ablauf wird die KBV in einer PraxisInfo zusammenstellen und in Kürze zur Verfügung stellen.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten