Für im Ausland gesetzlich Krankenversicherte gelten besondere Regelungen, wenn sie in Deutschland eine Arztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Die KBV hat wichtige Informationen dazu in einem PraxisInfoSpezial zusammengefasst.

Ambulante Versorgung

Speziell geht es um die ambulante Versorgung von Menschen aus Herkunftsländern, für die das europäische Recht gilt oder mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen hat. Insgesamt sind dies knapp 40 Staaten. Für sie gelten besondere Regelungen. Faustregel für andere Länder ist: Personen von dort erhalten eine Privatrechnung.

Im ersten Teil der PraxisInfoSpezial werden die Mitgliedstaaten der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie die Schweiz, Großbritannien und Nordirland thematisiert. Erläutert wird unter anderem, worauf Personen von dort Anspruch in Deutschland haben und welche Nachweise sie vorgelegen müssen. Weitere Themen sind die Dokumentation und Abrechnung der Leistungen.

In einer Checkliste sind alle wesentlichen Punkte enthalten, beispielsweise zum Identitäts- und Krankenversicherungsnachweis, zur Patientenerklärung, Dokumentation und Abrechnung. Abgebildet sind ferner die verschiedenen Nachweise sowie die Patientenerklärung. So können Praxisteams schnell erkennen, welches Dokument benötigt wird.

Wissenswertes für Arztpraxen zur Versorgung, Datenerfassung und Abrechnung von im Ausland Versicherte finden Sie hier als PDF-Datei

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 2. September 2024Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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