Ein aktuelles Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Risikoeinstufung von Ethanol könnte dazu führen, dass der Einsatz von Ethanol in Produkten wie Desinfektionsmitteln sowie in Produktionsprozessen verboten wäre. Doch die verschärfte Einstufung ergibt sich ausschließlich aus vorhandenen Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol.

„Während Alkohol in Getränken der Gesundheit schaden kann, ist er für die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie im Bereich der Hygiene unverzichtbar“, sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), mit Blick auf die neue Risikoeinschätzung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

Desinfektionsmittel

Das medizinische Personal in Praxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken sind genauso auf wirksame Desinfektionsmittel mit Ethanol angewiesen, wie Patienten. Auch deshalb haben jüngst nahezu 30 internationale medizinische Fachverbände und Expertenausschüsse darauf gedrängt, dass Ethanol als Wirkstoff in Mitteln zur Händehygiene weiterhin uneingeschränkt zugelassen wird. Diese Empfehlung unterstützt auch der BPI.

Eine der effektivsten Schutzmaßnahmen vor bakteriellen und viralen Infektionen ist nachweislich die Händedesinfektion sowie die Oberflächendesinfektion mit Ethanol. Insbesondere für den Schutz von Personen mit geschwächtem Immunsystem.

„Würden ethanolhaltige Desinfektionsmittel verboten werden, hätte das verheerende Folgen für den Infektionsschutz und ist ungerechtfertigt. Gerade als Arzt weiß ich, wie wichtig der Infektionsschutz und die Krankenhaushygiene ist“, sagt Dr. Joachimsen. Für ihn ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass Ethanol in Arzneimitteln in aller Regel nur in Kleinstmengen vorkommt.

Laut Experten enthalten 20 Tropfen einer 50-prozentigen alkoholischen Lösung weniger Alkohol als 100 Gramm Fruchtsaft oder Roggenbrot.

„Die vorliegenden Daten zum Gefährdungspotential von Ethanol als Genussmittel sind nicht auf die Bewertung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln und Arzneimitteln übertragbar. Fazit: Ethanol ist in diesem Fall eben nicht gleich Ethanol und das muss bei jeder Risikobewertung beachtet werden“, betont Joachimsen.

(ots) / PI BPI

Veröffentlicht am: 22. Oktober 2024Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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