In den Jahren 2022 und 2023 konnten elf AOKs Schäden in Höhe von 42,8 Millionen erfolgreich zurückfordern. Verursacht wurden die Schäden durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Damit ist die Höhe der gesicherten Forderungen im Vergleich zum letzten Bericht für die Jahre 2020 und 2021 um 7,4 Millionen gestiegen (plus 21 Prozent). Das zeigt der aktuelle Fehlverhaltensbericht, der heute auf der Website des AOK-Bundesverbandes veröffentlicht worden ist.

Nachverfolgung

Insgesamt wurden von den zuständigen Stellen bei den elf AOKs knapp 14.000 Fälle verfolgt, von denen etwa 55 Prozent neue Fälle und 45 Prozent Bestandsfälle waren. Knapp 7.500 Fälle konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden, 1.100 Fälle wurden zur weiteren Strafverfolgung an die zuständigen Staatsanwaltschaften gemeldet.

Laut Knut Lambertin vom AOK-Bundesverband werden die AOKs und die anderen gesetzlichen Krankenkassen immer erfolgreicher bei der Bekämpfung des Fehlverhaltens. Es soll künftig aber auch verstärkt auf technische Innovationen wie den Einsatz Künstlicher Intelligenz gesetzt, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und die betrügerischen Aktivitäten einiger weniger Akteure im Gesundheitswesen noch effektiver zu verfolgen, so Susanne Wagenmann vom AOK-Bundesverband.

Der Fehlverhaltensbericht der AOK-Gemeinschaft macht das Thema an verschiedenen Beispielen anschaulich – vom Missbrauch der elektronischen Gesundheitskarte im Krankenhaus über gefälschte Berufsurkunden in der Intensivpflege bis zur Abrechnung nicht erbrachter Leistungen in einer Zahnarztpraxis. Außerdem empfiehlt der AOK-Bundesverband im Bericht verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fehlverhaltensbekämpfung.

Ausführliche Informationen sowie den Fehlverhaltensbericht finden Sie hier

(ots) /PI AOK-Bundesverband

Veröffentlicht am: 17. Dezember 2024Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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