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Die wohnortnahe Versorgung der Dialysepatienten soll gesichert werden. Daher werden Heimdialysen ab Januar 2025 stärker gefördert. Das betrifft auch Heimdialysen bei Erwachsenen. Mit einer Anschubfinanzierung soll der Aufbau notwendiger Versorgungsstrukturen für Heimdialysen gefördert werden. Zudem werden die Bewertungen aller Dialysekostenpauschalen zum 1. Januar 2025 angehoben.
EBM – Höhere Kostenpauschalen
Der im Bewertungsausschuss gefasste Beschluss sieht vor, dass die Kostenpauschalen 40815 bis 40819 für Patienten unter 18 Jahren um 3,85 Prozent steigen. Dies entspricht der Erhöhung des Orientierungswertes (OW) für ärztliche Leistungen zum 1. Januar 2025 und berücksichtigt, dass bereits ein Großteil der Dialysen bei Kindern zu Hause erfolgt.
Die Kostenpauschalen für über 18-jährige Dialysepatienten (GOP 40825 bis 40838) werden durchschnittlich um 3,0 Prozent erhöht.
Zuschlag zur Heimdialyse
Weiterhin erhalten Ärzte für erstmalige Heimdialysebehandlungen somit ab Januar 2025 einen Zuschlag für Patienten ab 18 Jahren. Dazu werden drei neue Kostenpauschalen (40845, 40846 und 40847) eingeführt.
Zuschlag für Nachtdialysen
Neu ist außerdem ein Zuschlag für Nachtdialysen (GOP 40840 / 26,50 Euro). Er wird zusätzlich zu den Kostenpauschalen 40823 oder 40824 je Dialyse bis zu dreimal in der Behandlungswoche gezahlt. Durch diese Dialyseform können Patientinnen und Patienten zum Beispiel weiterhin ihrer Arbeit nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Website der KBV
Quelle: KBV-PraxisNachrichten