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Die Änderungen bei der Anpassung der Onkologie-Vereinbarung betreffen im Wesentlichen die Kostenpauschale 86520 zur oralen medikamentösen Tumortherapie.
Es wird klargestellt, dass die Kostenpauschale 86520 für endokrine Therapien im Stadium mit Fernmetastasen gemäß der TNM-Klassifikation M1 abgerechnet werden kann. Dazu wird die Formulierung „metastasiertes Stadium“ in „Stadium mit Fernmetastasen“ geändert.
Bei der bisherigen Formulierung war das Stadium nicht immer klar zu unterscheiden von dem mit regionären Lymphknotenmetastasen (TNM-Stadium N+). Ein Lymphknotenbefall, der über den regionären Befall hinausgeht, ist von der neuen Formulierung erfasst.
Verwendete Medikamente
Die Kostenpauschale 86520 umfasst auch orale Behandlungen mit neuen Medikamenten. Zur Klarstellung werden jetzt auch Androgenrezeptor-Signalweg-Inhibitoren (ARPI) und selektive CYP17A1-Inhibitoren explizit aufgeführt. Obwohl sie den endokrinen Therapien (ATC-Klasse L02) zugeordnet sind, kann die Kostenpauschale 86520 bei einer oralen Gabe von Medikamenten, die diese Wirkstoffe enthalten, berechnet werden.
Weitere Anpassungen
Analog zu dieser Anpassung in der ersten Abrechnungsanmerkung der Kostenpauschale 86520 wird auch die Definition der medikamentösen Tumortherapie im Sinne der Kostenpauschalen 86514, 86516 und 86520 der Onkologie-Vereinbarung formuliert (§ 4 Absatz 3 Satz 2).
Die Onkologie-Vereinbarung zum 1.1.2025 finden Sie hier als PDF-Datei
Quelle: KBV-PraxisNachrichten