Der gestaffelte Mutterschutz wurde gestern im Plenum des Deutschen Bundestags einstimmig beschlossen. Damit haben Frauen, die ein Kind verlieren, Anspruch auf einen freiwilligen gesetzlichen Mutterschutz.

Anspruch ab Juni 2025

Ab Juni 2025 haben Frauen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) einen Anspruch auf zwei Wochen freiwilligen Mutterschutz, ab der 17. SSW sind es sechs Wochen und ab der 20. SSW acht Wochen.

Dass der gestaffelte Mutterschutz jetzt gesetzlich geregelt wurde, ist der Initiative von Natascha Sagorski zu verdanken. Sie startete vor drei Jahren eine Petition, nachdem sie selbst eine Fehlgeburt erlitten hatte. Damals bekam sie von der behandelnden Ärztin statt einer Krankschreibung die Aufforderung, am nächsten Tag wieder arbeiten zu gehen.

Einsatz seit 2022

Seit 2022 setzt sich die Autorin und zweifache Mutter nun für eine Gesetzesänderung ein, sprach mehrfach im Bundestag und in verschiedenen Landesparlamenten, war sehr präsent in den bundesweiten Medien, startete die Kampagne „Leere Wiege – Volle Arbeitskraft“ und platzierte eine 2,5 Meter hohe leere Wiege vor dem Bundestag, zog mit anderen Frauen vors Bundesverfassungsgericht und fuhr monatlich von München nach Berlin.

Trotz des Regierungs-Aus ließ Sagorski nicht locker und konnte letztendlich alle demokratischen Parteien von einem Ja zum gestaffelten Mutterschutz überzeugen.

Mehrmals wurde gestern Abend im Bundestag betont, dass Fehlgeburten leider normal sind. Jede dritte Frau erleidet einmal in ihrem Leben eine Fehlgeburt. Die Abgeordneten hoffen, dass nicht viele Frauen diese Regelung in Anspruch nehmen müssen, aber wenn sie sie brauchen, sind jetzt gute Verhältnisse geschaffen. Dank Natascha Sagorski.

Quelle: PI Fulmidas Medienagentur GmbH

Veröffentlicht am: 31. Januar 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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