Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 hat die Bundesregierung eine wichtige Änderung beschlossen, die vor allem gesetzlich Krankenversicherte betrifft: Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten sind nun bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Jahr dauerhaft steuerfrei. Die Änderung soll zu einem gesünderen Lebensstil motivieren.

Welche Maßnahmen werden belohnt?

Für Versicherte, die diese Prämien in Anspruch nehmen wollen, gibt es allerdings einige Regelungen, die beachtet werden müssen. Es gilt, dass die Maßnahme nur dann in Kraft tritt, wenn der Versicherte die notwendigen Nachweise für die gesundheitsfördernden Maßnahmen erbringt. Diese Nachweise könnten beispielsweise durch Bescheinigungen von Ärzten, Teilnahmebestätigungen an Gesundheitskursen oder durch die Nutzung von Gesundheitsapps erfolgen, die eine entsprechende Aktivität nachweisen können. Zudem wird die Prämie nur einmal jährlich ausgezahlt und ist auf den Betrag von 150 Euro pro Jahr begrenzt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass diese steuerfreie Prämie ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte gilt. Privatversicherte gehen hierbei leer aus. Das ist ein Aspekt, der sicherlich für Diskussionen sorgen wird, da private Krankenversicherungen bisher noch nicht in gleichem Maße Maßnahmen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens anbieten.

Quelle: PresseBox, PI Aporisk GmbH

Veröffentlicht am: 4. Januar 2025Kategorien: FinanzenSchlagwörter:

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