Bild von Marco Federmann auf Pixbay
Ab Januar 2025 gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Reihe neuer Leistungen. So werden zahlreiche ärztliche Bescheinigungen vergütet. Auch das Ausstellen von Verordnungen können Ärzte abrechnen.
Für Bescheinigungen und Verordnungen, zum Beispiel für häusliche Krankenpflege, rechnen Ärzte ab Januar die Gebührennummer 143 der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) ab.
Elektronische Patientenakte
Aufgrund der Einführung der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) wird die Nummer 180 (5 Euro) in die UV-GOÄ aufgenommen. Ärzte können sie in der Allgemeinen und Besonderen Heilbehandlung einmal im Quartal abrechnen, wenn sie Dokumente wie Arztbriefe oder einen Unfallbericht in die ePA einstellen.
Vakuumversiegelungstherapie
Neu hinzugekommen ist die Wundbehandlung mit Vakuumversiegelungstherapie. Das medizinische Verfahren kann zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet werden, wenn bei wund- oder patientenspezifischen Risikofaktoren unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist.
Eine Übersicht der neuen Leistungen finden Sie hier
Die aktualisierte UV-GOÄ ab 1.1.2025 finden Sie hier
Quelle: KBV-PraxisNachrichten