Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht den bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte frühestens Anfang des zweiten Quartals. Damit verzögern sich auch geplante Funktionen wie der Medikationsplan in der ePA. Ursprünglich sollte der Rollout Mitte Februar beginnen, sofern die Tests in den Modellregionen erfolgreich verlaufen.

Zwei Kriterien zur Verschiebung

Laut Schreiben des BMG an die gematik müsse sich die elektronische Patientenakte (ePA) in den Modellregionen bewähren. Weitere technische Lösungen müssen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt und abgeschlossen sein.

Vor diesem Hintergrund sei von „einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung“ der ePA durch Praxen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen Anfang des zweiten Quartals auszugehen, teilte das BMG weiter mit. Trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten müssten aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA eingeplant werden.

Die KBV begrüßt es, dass BMG und gematik Konsequenzen aus der noch unbefriedigenden Testsituation ziehen. Die Praxen in den Modellregionen hätten die ePA bisher nicht in dem Umfang testen können, wie es nötig wäre, sagte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

Praxisaushang zum Ausdrucken

Praxen können mit dem Informationsblatt der KBV ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen, dass sie die ePA noch nicht nutzen können. Das Informationsblatt der KBV kann hier heruntergeladen und in A4 oder A3 ausgedruckt werden

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 18. Februar 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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