Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts München sorgt für Klarheit bei der Erstattung von Progesteron-Therapien durch gesetzliche Krankenkassen (GKV). Künftig müssen die Kosten für Progesteron-Präparate zum Erhalt einer Schwangerschaft nach einer erfolgreichen Kinderwunschbehandlung von der GKV übernommen werden – unabhängig davon, ob die zugrunde liegende künstliche Befruchtung zuvor von der Kasse erstattet wurde (Az. S 28 KA 188/22).

Besins Healthcare Germany begrüßt das Urteil ausdrücklich. „Die Entscheidung schafft dringend benötigte Sicherheit in der Verordnung und Erstattung von Progesteron-Therapien während und nach einer künstlichen Befruchtung. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen mit Kinderwunsch“, so das Unternehmen.

Mit diesem Urteil werden betroffene Frauen nicht nur medizinisch optimal versorgt, sondern auch finanziell entlastet. Die Entscheidung stärkt zudem die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung von Progesteron in der Schwangerschaft.

Über Besins Healthcare Germany: Besins Healthcare Germany ist Teil der weltweit aktiven Besins Healthcare-Gruppe. Sie sind einer der führenden Hersteller moderner Hormonpräparate.

Zum Urteil des Sozialgerichts München geht es hier

Quelle: ots / Besins Healthcare Germany

Veröffentlicht am: 22. Februar 2025Kategorien: RechtSchlagwörter:

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