Ab April 2025 gibt es zur Behandlung von Menschen mit Demenz eine neue Gebührenordnung (GOP) im EBM. Vertragsärzte, die eine patientenorientierte Videofallbesprechung mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften durchführen, können diese dann abrechnen.

Die neue GOP 01443 ist mit 86 Punkten bewertet (10,66 Euro) und drei Mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Sie wird vorerst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit zum festen Preis vergütet. Sie kann durch jeden Vertragsarzt berechnet werden, der einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandelt. Voraussetzung ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb der letzten drei Quartale einschließlich des aktuellen Quartals.

Bisher gibt es im EBM die GOP 01442 für eine Videofallkonferenz mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen Patienten, die nur koordinierende Vertragsärzte abrechnen dürfen.

Beschluss im Erweiterten Bewertungsausschuss

Der Beschluss wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, da sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss zur Struktur und Höhe der Vergütung bei der Behandlung an Demenz erkrankten Patienten nicht einigen konnten.

Anlass der Beratungen im Bewertungsausschuss war die Bitte der Akteure der Nationalen Demenzstrategie, zu prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung von Demenz-Patienten durch spezifische Vergütungen im EBM verbessert werden kann.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 4. Februar 2025Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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