Es passiert leider immer wieder, dass eine Reise nicht so verläuft, wie man das gerne hätte. Ob es sich um einen stornierten Flug handelt oder das Gepäck kommt verspätet an. ARAG-Experten verweisen auf drei wichtige Urteile zum Thema Reisen und Mietwagen.

Rechte beim Fliegen

Auch wenn ein Passagier einen Flug mit einem Gutschein gebucht hat, den er für einen stornierten Flug erhalten hat, kann er nicht per Allgemeiner Geschäftsbedingung verpflichtet werden, bei erneuter Annullierung wieder einen Gutschein zu akzeptieren. Nach Auskunft der ARAG Experten sah der Bundesgerichtshof in der Klausel einen Verstoß gegen die Fluggastrechteverordnung (Az.: IX ZR 236/23).

Die aktuelle Entscheidung des BGH finden Sie hier 

Reisepreisminderung bei verspätetem Gepäck

Wird bei einer Pauschalreise das Gepäck beim Hinflug zu spät ausgeliefert und steht es deswegen bei der Reise, in diesem Fall eine Arktiskreuzfahrt, nicht zur Verfügung, so liegt ein Reisemangel vor. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts München II, wonach dies zur Minderung des Reisepreises berechtigt (Az.: 14 O 2061/24).

Die aktuelle Pressemitteilung des LG München II  finden Sie hier

Mietwagen trotz Unfall ohne TÜV

Ein Autofahrer erlitt einen Unfall und mietete ein Ersatzfahrzeug. Der TÜV des Fahrzeugs war bereits abgelaufen. Die Mietwagenkosten, entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof, muss ihm der Haftpflichtversicherer trotz abgelaufener Plakette ersetzen: Ohne ausdrückliches Verbot der Behörden durfte er weiter mit dem Auto fahren (Az.: VI ZR 117/24).

Die aktuelle Entscheidung de BGH finden Sie hier

Quelle: lifePR

Veröffentlicht am: 14. Februar 2025Kategorien: RechtSchlagwörter:

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