Nachdem sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband jetzt im ergänzten Bewertungsausschuss auf die Vergütung für die ambulante Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder geeinigt haben, kann diese am 1. April 2025 starten.

Mit dem Beschluss des ergänzten Bewertungsausschuss wurde der EBM um die Leistungen erweitert, die für die Versorgung der schwer psychisch kranken Kinder und Jugendlichen nach der G-BA-Richtlinie erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem die Eingangssprechstunde (GOP 37600 / 29,25 Euro), die differentialdiagnostische Abklärung (GOP 37610 / 28,63 Euro) und Fallbesprechungen (GOP 37650 / 15,86 Euro). Alle Leistungen können mehrmals im Krankheits- oder Behandlungsfall abgerechnet werden.

Extrabudgetäre Vergütung

Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt zunächst extrabudgetär. Ärzte und Psychotherapeuten, die an dem Versorgungsprogramm teilnehmen und die neuen Leistungen abrechnen wollen, müssen dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erklären.

Mehr psychotherapeutische Gespräche

Zusätzlich zur Aufnahme der neuen Leistungen wurde der EBM an anderen Stellen angepasst. So sind Besuche (GOP 01410 bis 01413 und 01415) und psychotherapeutische Gespräche (GOP 22220 und 23220), die im Zusammenhang mit der Komplexversorgung erfolgen, in der Abrechnung zu kennzeichnen.

Ziel des Versorgungsprogramms

Nachdem für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen bereits seit Oktober 2022 ein Versorgungsprogramm besteht, ist es nun das Ziel, ein vergleichbares Angebot für Kinder und Jugendliche aufzubauen.

Alle wichtigen Details zum Ablauf der psychiatrischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen hat die KBV in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 21. März 2025Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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