Die elektronische Patientenakte (ePA) wird erst in wenigen Einrichtungen getestet und genutzt. Die Krankenkassen haben die Akte für ihre Versicherten aber bereits eingerichtet. Wie Versicherte ihre ePA aktuell nutzen können, erläutern die KBV-PraxisNachrichten.

Nutzung per App

Arztpraxen erhalten das ePA-Modul für ihr Praxisverwaltungssystem erst, wenn die Tests erfolgreich verlaufen sind. Das wird frühestens im April 2025 passieren. Die Versicherten können ihre ePA dennoch bereits nutzen. Am einfachsten geht das über eine App, die ihre Krankenkassen ihnen zur Verfügung stellen. Haben Versicherte die ePA-App eingerichtet, können sie dort einerseits bereits einige Daten finden und andererseits Dokumente oder Daten selbst speichern.

Wie viele Versicherte eine solche App nutzen, ist nicht genau bekannt. Maximal 2,2 Millionen Versicherte könnten eine App nutzen, denn so viele digitale Identitäten haben die Krankenkassen bislang eingerichtet.

Versicherte können daneben auch selbst schon Daten in ihre ePA stellen. Ein Beispiel sind Gesundheits- und Fitnessdaten, die mit sogenannten Wearables wie Fitness-Tracker erfasst werden. Aber auch ältere Arztbriefe, Befunde oder Ähnliches können sie einscannen und mit der App in ihrer ePA speichern.

Informationsblatt

Für Praxen, die ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen wollen, dass sie die ePA noch nicht nutzen können, da aktuell erst die Erprobung läuft, hat die KBV ein Informationsblatt erstellt, das in  in A4 oder A3 ausgedruckt werden kann.

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 6. März 2025Kategorien: DigitalSchlagwörter: ,

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