
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Die derzeit geltende GOÄ stammt in weiten Teilen aus den 1980er Jahren und ist inzwischen völlig veraltet. In ihr fehlen wesentliche medizinische Leistungen. Doch jetzt ist der Weg für eine neue GOÄ frei. Und die Politik steht in der Verantwortung.
Entwurf angenommen
Mit sehr großer Mehrheit hat der 129. Deutsche Ärztetag den Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, die gemeinsam mit dem PKV-Verband entwickelten Entwürfe zu einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben.
Der Ärztetag fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten.
Ein wesentliches Element des nun vorliegenden Entwurfs der neuen GOÄ ist die Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterentwicklung. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben verabredet, auch nach einer Übergabe an die Bundesgesundheitsministerin im engen Austausch mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften erforderliche Anpassungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung zu prüfen, in den Entwurf einzuarbeiten und dem Verordnungsgeber zu kommunizieren. Nach Inkrafttreten einer neuen GOÄ wird diese Arbeit in einer gemeinsamen Kommission fortgesetzt.
Quelle: ots / Gemeinsame PI Bundesärztekammer und PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.