
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Aus Sicht der KBV ist eine automatische Anpassung der Kostenpauschalen der nichtärztlichen Dialyseleistungen notwendig, da diese sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse umfassen. Dazu gehören neben der pflegerischen Betreuung der Patienten unter anderem auch die Bereitstellung der Behandlungseinrichtungen und der Geräte inklusive Reparatur und Wartung sowie die anfallenden Material- und Verbrauchskosten.
Automatische Anpassung
Im Bewertungsausschuss (BA) wurde jetzt die automatische Anpassung analog zum Orientierungswert festgelegt. Allerdings nicht bei allen Pauschalen in voller Höhe. Demnach werden alle Dialysekostenpauschalen jeweils zu Jahresbeginn angepasst. Einige zu 100 Prozent der Veränderungsrate des Orientierungswertes und andere zu 75 Prozent. Die jährliche Anpassung erfolgt ab 1. Januar 2026.
Den Beschluss des BA finden Sie hier
Quelle: KBV-PraxisNachrichten