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Nach Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) Mitte Februar 2025 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 20.5.2025 das Verfahren der Entbudgetierung beschlossen.
Danach werden ab Oktober 2025 alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche (GOP 01410 bis 01413 sowie 01415) ohne Budgetierung bezahlt. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Honorartopf
Zur Finanzierung der Leistungen wird es künftig einen neuen Honorartopf für Hausärzte, die sogenannte Hausarzt-MGV, geben. Darin fließen die Gelder, die jetzt in der MGV für die Leistungen enthalten sind, die ab Oktober ohne Budgetierung bezahlt werden. Reichen diese Finanzmittel nicht aus, haben die Krankenkassen Ausgleichszahlungen zu leisten. Eventuelle Unterschreitungen aus Vorquartalen sind dabei zu verrechnen.
Unklar bleibt nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, wie künftig notwendige und gesetzlich geforderte Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung finanziert werden sollen.
Zum Beschluss „Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen
Quelle: KBV-PraxisNachrichten