Für die optische Kohärenztomographie (OCT) gibt es im EBM bereits zwei Gebührenordnungspositionen (GOP 06337 und 06338). Allerdings galt das nicht bei Augentumoren.

Ab Juli 2025 können Augenärzte in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eine optische Kohärenztomographie bei Patienten mit Augentumoren über den EBM abrechnen. Die bislang verwendete Pseudoziffer entfällt damit. Dies haben KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im ergänzten Bewertungsausschuss beschlossen.

Zwei neue GOP

Für die Abrechnung der OCT bei Patienten mit Augentumoren werden zum 1. Juli die GOP 50200 und 50201 in das EBM-Kapitel 50 aufgenommen. Die Vergütung erfolgt wie bei allen ASV-Leistungen extrabudgetär und damit in voller Höhe.

Näheres dazu bietet die KBV auf einer Themenseite zu ASV – Augentumoren, eine weitere Themenseite der KBV informiert über die Abrechnung in der ASV.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 24. Juni 2025Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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