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Gerade Outdoor-Worker, die viel in der Sonne arbeiten oder gearbeitet haben, können ein erhöhtes Risiko haben, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Ist dieser beruflich verursacht, kann er als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies gilt auch für andere Krankheiten wie z. B. Lärmschwerhörigkeit oder Allergien etc.
Meldepflicht Unfallversicherungsträger
Hat der Arzt oder die Ärztin den Verdacht, dass eine Erkrankung beruflich verursacht wurde, muss dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Eine „Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit“ kann aber auch die betroffene Person selbst stellen.
Nach Eingang der Meldung ermittelt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Amts wegen dem Sachverhalt und prüft, ob die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde oder nicht.
Bestätigt sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit, ist das vorrangige Ziel, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis zu beruflichen Eingliederungs-Maßnahmen reichen können.
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Quelle: ots / PI Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)