Für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) war die Einführung der elektronischen Verordnung in den Praxen ursprünglich zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Dies musste verschoben werden, da nicht alle technischen Voraussetzungen vorlagen.

Zeitplan

KBV und GKV-Spitzenverband haben jetzt im Bundesmantelvertrag geregelt, wie digitale Gesundheitsanwendungen in den Praxen elektronisch verordnet werden, und auch einen Zeitplan festgelegt. Danach soll die bundesweite Umstellung auf die elektronische Verordnung in den Praxen frühestens Anfang 2026 erfolgen. Derzeit läuft eine Testphase.

Demnach müssen die Software-Anbieter die elektronische Verordnung spätestens bis zum Jahresende in ihren Systemen umsetzen und dies der KBV nachweisen. Damit haben sie ausreichend zeitlichen Vorlauf, um die erforderlichen Software-Module auf den Markt zu bringen. Denn Praxen dürfen nur von der KBV zertifizierte DiGA-Verordnungsmodule einsetzen.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 13. Juni 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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